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Verkehrsverstöße, insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße aber auch Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluß sowie die Nichtbeachtung anderer Verkehrsvorschriften
stellen nicht nur eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit im Straßenverkehr dar. Sie sind in vielen Fällen die Hauptursache bisweilen leider schwerer oder gar tragischer Unfälle. Der
Gesetzgeber hat daher je nach Schwere des Verstoßes mehr oder weniger empfindliche und teilweise einschneidende Sanktionen in Form von Buß- geldern und Fahrverboten aber auch andere Rechtsfolgen
festgelegt.
Das Bestreben, den von Verkehrsverstößen ausgehenden Gefahren entgegenzuwirken und die Verkehrssicherheit zu erhöhen hat in den letzten Jahren zu einer zunehmenden Kontrolldichte durch die
Polizei aber auch durch die mit der Verkehrsüberwachung betrauten Kommunen geführt. Aufgrund der heute bereits weit entwickelten technischen Möglichkeiten beispielsweise auch automatisierter
Messverfahren zum Einsatz in ortsfesten Überwachungsanlagen ist für die Zukunft mit einem weiteren Anstieg der Überwachungsdichte zu rechnen.
Da jede Technik im Einzelfall fehlerhaft arbeiten kann und die Überwachungen soweit sie mit Personaleinsatz erfolgen stets der Fehlerquelle menschlichen Versagens unterliegen, kann es im
Einzelfall zu einem nicht gerechtfertigten Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit kommen. In diesen Fällen oder um die Rechtsfolgen eines zu ahndenden Verkehrsverstoßes so gering wie möglich zu halten,
sind die Betroffenen auf qualifizierte rechtliche Beratung und Hilfestellungen angewiesen. Um Ihnen schnelle Orientierung zu ermöglichen und einen schnellen Weg zu professioneller Hilfe und
Beratung zu eröffnen, haben wir diesen Service für Sie eingerichtet.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen im Bedarfsfall kompetente Vertretung mit besonderer Qualifikation und überdurchschnittlicher Erfahrung in Bußgeldverfahren sowie stets aktuellem Fachwissen.
CHRISTOPH HEINRICHS
Rechtsanwalt und Notar a. D.
Fachanwalt
für Versicherungsrecht
sowie
Fachanwalt für Verkehrsrecht
ADAC Vertragsanwalt